Kaufvertrag zwischen Burgfried Eckstein Industriebau Ges. mit beschränkter Haftung und Marko Kunert Autoglas GmbH

Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von geflochten oder durch Verbindung von Streifen aus Stoffen aller Art hergestellt, auch ausgestattet) Zwischen (Unternehmen 1) Burgfried Eckstein Industriebau Ges. mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wuppertal Vertreten durch die Geschäftsführung Burgfried Eckstein – nachfolgend Käufer genannt – und Marko Kunert Autoglas GmbH mit Sitz in Solingen Vertreten durch die Geschäftsführung Marko Kunert – nachfolgend Verkäufer genannt – wird folgender Kaufvertrag geschlossen: Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird. Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie…