
Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Kästen für Schmuck oder Besteck, Statuetten und andere Ziergegenstände, Innenausstattungsgegenstände (ohne Möbel), aus Holz) Zwischen (Unternehmen 1) Bernhard Maurer Tierbedarf Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Remscheid Vertreten durch die Geschäftsführung Bernhard Maurer – nachfolgend Käufer genannt – und Celina Spengler Entsorgungsunternehmen Ges. m. b. Haftung mit Sitz in Wiesbaden Vertreten durch die Geschäftsführung Celina Spengler – nachfolgend Verkäufer genannt – wird folgender Kaufvertrag geschlossen: Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird. Als Grundlage des Kaufvertrags…