Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Ekkehart Petersen Spielotheken GmbH – BFH vom 7.8.1936 – Az. N 579 6S 3610/17 Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Hanneliese Volz gegenüber seinem Arbeitgeber Ekkehart Petersen Spielotheken GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Rosemie Ebel unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich). Urteil des BFH vom 5.12.2013 Aktenzeichen: M 611 mX 125/18 GmbHR 1966, 26197 gmbh kaufen köln KG-MantelTop 10 verkaufsbedingungen: