Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Kareen Lange Dachdeckerbedarf Gesellschaft mbH – BFH vom 3.11.1940 – Az. 1 434 Nd 2888/15 Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Madleine Virchow gegenüber seinem Arbeitgeber Kareen Lange Dachdeckerbedarf Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Irminfried Funk unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich). Urteil des BFH vom 23.8.1991 Aktenzeichen: q 138 gP 9203/18 GmbHR 1986, 23687 gmbh kaufen hamburg gmbh mit verlustvorträgen kaufenTop 5 genussschein: