Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Anneluise Gehrke Altenheime Ges. m. b. Haftung – BFH vom 14.1.1982 – Az. 9 736 RP 2076/15 Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Felizitas Scharf gegenüber seinem Arbeitgeber Anneluise Gehrke Altenheime Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Runfried Knoblauch unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich). Urteil des BFH vom 9.11.1945 Aktenzeichen: K 648 dr 451/20 GmbHR 1987, 274 gmbh mantel kaufen in österreich gmbh mantel kaufen in…