Arbeitsvertrag zwischen Edda Kleine Trockenbau Ges. m. b. Haftung und Rudi Graf

Arbeitsvertrag – Standard – Zwischen Edda Kleine Trockenbau Ges. m. b. Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main Vertreten durch die Geschäftsführung Edda Kleine – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt – und Rudi Graf aus Trier – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 05.03.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 20 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 3 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Fachkraft – Lebensmitteltechnik eingestellt und vor allem mit…