
Arbeitsvertrag – Standard – Zwischen Erdmuthe Hennig Franchise Systeme Ges. m. b. Haftung mit Sitz in Herne Vertreten durch die Geschäftsführung Erdmuthe Hennig – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt – und Adelina Doppler aus Recklinghausen – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 21.03.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 7 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Bekleidungsnäher/in (§66 BBiG/§42r HwO) eingestellt und vor allem mit…