Arbeitsvertrag zwischen Heino Reinhard Bodenbeläge Ges. m. b. Haftung und Bertold Neu

Arbeitsvertrag – Standard – Zwischen Heino Reinhard Bodenbeläge Ges. m. b. Haftung mit Sitz in Braunschweig Vertreten durch die Geschäftsführung Heino Reinhard – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt – und Bertold Neu aus Halle – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 26.03.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 19 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Amtliche/r Fachassistent/in (Fleischkontrolleur/in) eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten…