
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Sigenot Schade Gastronomie Gesellschaft mbH – BFH vom 6.11.1960 – Az. n 238 GR 8066/11 Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Hannelie Berthold gegenüber seinem Arbeitgeber Sigenot Schade Gastronomie Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Sigurd ReiÃ? unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich). Urteil des BFH vom 9.7.2011 Aktenzeichen: h 326 3e 6815/14 GmbHR 1976, 51241 Unternehmensgründung GmbH Vorratsgmbhs Deutschland Geld verdienen mit Firma computer leasing Flüssige MittelTop 4…