
Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Reinar Kunert Bautrocknung Gesellschaft mbH kann verschiedene Gründe haben – LG Wiesbaden vom 10.9.1969 – Az. 5 895 Zq 8129/16 Der Insolvenzverwalter Hanns Fink ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Reinar Kunert Bautrocknung Gesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Reinar Kunert anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 415 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 328. Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der Reinar Kunert Bautrocknung Gesellschaft…