Arbeitsvertrag zwischen Frohmut Herz Laserbearbeitung Ges. mit beschränkter Haftung und Leo Brückner

Arbeitsvertrag – Standard – Zwischen Frohmut Herz Laserbearbeitung Ges. mit beschränkter Haftung mit Sitz in Saarbrücken Vertreten durch die Geschäftsführung Frohmut Herz – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt – und Leo Brückner aus Bremen – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 06.03.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 7 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 1 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in eingestellt und vor allem mit folgenden…