Beratungsvertrag der Christl Korte KFZ-Teile Gesellschaft mit beschränkter Haftung Zwischen der Firma Christl Korte KFZ-Teile Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz in Oldenburg – Auftraggeber – Vertreten durch den Geschäftsführer Christl Korte und der Firma Ilsegard Schröer Schilder Ges. mit beschränkter Haftung Sitz in Mannheim Vertreten durch den Geschäftsführer Ilsegard Schröer – Auftragnehmer – wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten: Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf . Einstellung von folgenden Positionen: 1. – Binnenschiffer/in 2. – Baustoffprüfer/in 3. – Feldwebel – Allgemeiner Fachdienst 4. – Fachpraktiker/in im Gebäudeservice…