Handelsvertretervertrag zwischen Gerlind Schröter aus Münster und Gerlinda Reinecke Fotofachgeschäfte Ges. mit beschränkter Haftung aus Jena Zwischen Gerlinda Reinecke Fotofachgeschäfte Ges. mit beschränkter Haftung aus Jena – nachfolgend Unternehmen genannt – und Herrn/Frau Gerlind Schröter aus Münster – nachfolgend Handelsvertreter genannt – § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Münster und im Umkreis von 169 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des…