Handelsvertretervertrag zwischen Marzellus Meister aus Freiburg im Breisgau und Manhold Vollmer Telefonanlagen Ges. mit beschränkter Haftung aus Bochum Zwischen Manhold Vollmer Telefonanlagen Ges. mit beschränkter Haftung aus Bochum – nachfolgend Unternehmen genannt – und Herrn/Frau Marzellus Meister aus Freiburg im Breisgau – nachfolgend Handelsvertreter genannt – § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Freiburg im Breisgau und im Umkreis von 240 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem…