Zur Suche springen Musikalien im engeren Sinne sind Druckerzeugnisse mit Noten von Werken der Musik und werden in der Alltagssprache meist einfach als Noten bezeichnet. Im weiteren Sinn sind Musikalien Handelswaren mit Bezug auf Musik, wie Noten, Musikinstrumente, Tonträger und Fachbücher. Hergestellt werden Musikalien in der Regel von Musikverlagen; die Verbreitung findet über den Musikalienhandel statt. In diesem Zusammenhang verstehen sich als Musikalien im weiteren Sinne auch Notenhefte, musikpädagogische Literatur sowie musikalische Lernhilfen aller Art. Inhaltsverzeichnis 1 Arten 2 Musikalien und Urheberrecht 3 Deutscher Markt 4 Neuere Entwicklungen 5 Weblinks 6 Einzelnachweise Arten Partitur nennt man Notenwerke, in denen mehrstimmige…