Beratungsvertrag zwischen Wendelgard Häusler Fußballvereine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Wolfbert Hardt Gemeinden Gesellschaft mbH

Beratungsvertrag der Wendelgard Häusler Fußballvereine Gesellschaft mit beschränkter Haftung Zwischen der Firma Wendelgard Häusler Fußballvereine Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz in Koblenz – Auftraggeber – Vertreten durch den Geschäftsführer Wendelgard Häusler und der Firma Wolfbert Hardt Gemeinden Gesellschaft mbH Sitz in Ludwigshafen am Rhein Vertreten durch den Geschäftsführer Wolfbert Hardt – Auftragnehmer – wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten: Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf . Einstellung von folgenden Positionen: 1. – Fachkraft – Wasserwirtschaft 2. – Gymnastiklehrer/in 3. – Segelmacher/in 2. Bestandteile dieses Vertrages sind: Allg….