Arbeitsvertrag zwischen Nepomuk Hohmann Isolierarbeiten Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Myrjam Burghardt

Arbeitsvertrag – Standard – Zwischen Nepomuk Hohmann Isolierarbeiten Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Jena Vertreten durch die Geschäftsführung Nepomuk Hohmann – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt – und Myrjam Burghardt aus Chemnitz – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 30.03.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 22 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Justizwachtmeister/in eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt: Justizwachtmeister/in…