GmbH Gesellschaftszweck – Unternehmensgegenstand: Drogerie Definitionen Geschichte    Navigationsmenü  aus Wuppertal

Zur Suche springen Klassische Einzelhandels-Drogerie in der Lübecker Altstadt Drogeriegeschäft mit Selbstbedienung Eine Drogerie ist ein Fachgeschäft oder auch ein größerer Unternehmensmarkt (Drogeriemarkt). Das Sortiment lässt sich in fünf Bereiche einteilen: Heilmittel (Tees, Essenzen und Tinkturen) Schönheitspflege und Wellness (Körperpflegeprodukte, Parfüms, ätherische Öle, Kosmetik usw.) Biologische Reformprodukte und vollwertige Nahrungsmittel Artikel für die Sachpflege in Haus und Garten elektronische Hilfsmittel (Einwegkameras, Batterien, USB-Kabel etc.) Inhaltsverzeichnis 1 Definitionen 2 Geschichte 3 Literatur 4 Weblinks 5 Einzelnachweise Definitionen Logo Deutscher Drogistenverband Logo Österreichischer Drogistenverband Logo des Schweizerischen Drogistenverbandes Im deutschen Sprachraum wird die Drogerie unterschiedlich gedeutet: So gibt es in Deutschland und…