
Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts Zwischen Frau / Herren Dietmund Funke Wohnhaft in Leipzig und Frau / Herren Reni Christiansen Wohnhaft in Krefeld wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen: § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft Zum gemeinsamen Betrieb eines Teppiche u.a. textile FuÃbodenbeläge aus Spinnstoffen, getuftethandelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung: ‚Dietmund Funke und Reni Christiansen, Teppiche u.a. textile FuÃbodenbeläge aus Spinnstoffen, getufteteinzelhandel‘ gegründet. Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden. Sitz der Gesellschaft ist Leipzig….