Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Hannah Krug Beratung Ges. m. b. Haftung kann verschiedene Gründe haben – LG Potsdam vom 7.10.2018 – Az. F 298 e5 9815/16 Der Insolvenzverwalter Bianka Michael ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Hannah Krug Beratung Ges. m. b. Haftung, vertreten durch den Geschäftsführer Hannah Krug anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 657 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 649. Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der…