Arbeitsvertrag zwischen Nicki Nickel Kosmetikinstitute Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Frohwald Heckmann

Arbeitsvertrag – Standard – Zwischen Nicki Nickel Kosmetikinstitute Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wiesbaden Vertreten durch die Geschäftsführung Nicki Nickel – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt – und Frohwald Heckmann aus Oldenburg – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 07.03.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 20 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 3 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Metallwerker/in (§66 BBiG/§42r HwO) eingestellt und vor allem mit folgenden…