Handelsvertretervertrag zwischen Christmut Frank aus Oberhausen und Sieghard Stein Berufsbildung Ges. m. b. Haftung aus Düsseldorf Zwischen Sieghard Stein Berufsbildung Ges. m. b. Haftung aus Düsseldorf – nachfolgend Unternehmen genannt – und Herrn/Frau Christmut Frank aus Oberhausen – nachfolgend Handelsvertreter genannt – § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Oberhausen und im Umkreis von 90 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des…