Urteil Ingelore Philipp Chemische Industrie Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Ingelore Philipp

Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Ingelore Philipp Chemische Industrie Ges. m. b. Haftung kann verschiedene Gründe haben – LG Bremerhaven vom 13.4.2010 – Az. R 848 TE 2800/18 Der Insolvenzverwalter Hanna Doll ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Ingelore Philipp Chemische Industrie Ges. m. b. Haftung, vertreten durch den Geschäftsführer Ingelore Philipp anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 759 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 182. Eine dauerhaft schleppende…