Letter of Intent (Absichtserklärung) zwischen Liborius Steffens Fliesen Ges. m. b. Haftung und Arwin Hahn Freizeitparks Ges. mit beschränkter Haftung Zwischen Liborius Steffens Fliesen Ges. m. b. Haftung Sitz in Mannheim – ANBIETER – Vertreten durch den Geschäftsführer Liborius Steffens und der Firma Arwin Hahn Freizeitparks Ges. mit beschränkter Haftung Sitz in Regensburg Vertreten durch den Geschäftsführer Arwin Hahn – ANWENDER – 1. Vorbemerkungen Die ANWENDER GMBH möchte ihr System umstellen und beabsichtigt insofern Software von ANBIETER einzusetzen und ANBIETER zusätzlich mit der Projekt- und Einführungsunterstützung zu beauftragen. Die Parteien halten nachstehend den Stand ihrer bisherigen Verhandlungen und ihre vorläufigen…