Arbeitsvertrag zwischen Wigbert Hildebrandt Haarteile u. Perücken Ges. m. b. Haftung und Ekhard Richter

Arbeitsvertrag – Standard – Zwischen Wigbert Hildebrandt Haarteile u. Perücken Ges. m. b. Haftung mit Sitz in Offenbach am Main Vertreten durch die Geschäftsführung Wigbert Hildebrandt – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt – und Ekhard Richter aus Kassel – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 05.04.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 9 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 1 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Podologe/Podologin eingestellt und vor allem mit…