Urteil Inge Ernst Veranstaltungsorganisation GmbH – Geschaeftsfuehrer Inge Ernst

Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Inge Ernst Veranstaltungsorganisation GmbH kann verschiedene Gründe haben – LG Mannheim vom 15.7.2011 – Az. Z 661 tM 2605/16 Der Insolvenzverwalter Wunibald Unterweger ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Inge Ernst Veranstaltungsorganisation GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Inge Ernst anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 460 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 297. Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der Inge Ernst Veranstaltungsorganisation GmbH ist für…