Arbeitsvertrag zwischen Notfried Just Chemische Erzeugnisse Gesellschaft mbH und Ute Brehm

Arbeitsvertrag – Standard – Zwischen Notfried Just Chemische Erzeugnisse Gesellschaft mbH mit Sitz in Herne Vertreten durch die Geschäftsführung Notfried Just – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt – und Ute Brehm aus Mainz – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 05.03.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Servicefahrer/in eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt: Servicefahrer/in ……………………………………………………………………………………………………………