
Arbeitsvertrag – Standard – Zwischen Erfried Stahl Garten- und Landschaftspflege Ges. mit beschränkter Haftung mit Sitz in Herne Vertreten durch die Geschäftsführung Erfried Stahl – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt – und Beate Fröhlich aus Recklinghausen – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 31.03.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 21 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 1 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Fachkraft – Kurier-, Express- und Postdienstleistungen eingestellt und…