Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts Zwischen Frau / Herren Dietlinde Obermeier Wohnhaft in Regensburg und Frau / Herren Gerlinde Buck Wohnhaft in Solingen wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen: § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft Zum gemeinsamen Betrieb eines – für Bekleidunghandelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung: ‚Dietlinde Obermeier und Gerlinde Buck, – für Bekleidungeinzelhandel‘ gegründet. Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden. Sitz der Gesellschaft ist Regensburg. § 2 Dauer der Gesellschaft Die Gesellschaft beginnt…