Kaufvertrag zwischen Eckehard Schwabe Uhren und Uhrenzubehör Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Barbli Hinterarlberger Freizeitparks Gesellschaft mbH

Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von aus nicht gekämmten Fasern) Zwischen (Unternehmen 1) Eckehard Schwabe Uhren und Uhrenzubehör Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Mainz Vertreten durch die Geschäftsführung Eckehard Schwabe – nachfolgend Käufer genannt – und Barbli Hinterarlberger Freizeitparks Gesellschaft mbH mit Sitz in Oldenburg Vertreten durch die Geschäftsführung Barbli Hinterarlberger – nachfolgend Verkäufer genannt – wird folgender Kaufvertrag geschlossen: Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird. Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an….