Handelsvertretervertrag zwischen Cläre Homann aus Karlsruhe und Wilhardt Niemeyer Systemhäuser Ges. mit beschränkter Haftung aus Potsdam Zwischen Wilhardt Niemeyer Systemhäuser Ges. mit beschränkter Haftung aus Potsdam – nachfolgend Unternehmen genannt – und Herrn/Frau Cläre Homann aus Karlsruhe – nachfolgend Handelsvertreter genannt – § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Karlsruhe und im Umkreis von 217 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des…