Handelsvertretervertrag zwischen Mathilde Keller aus Frankfurt am Main und Marko Outoforder Tischlereien Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Oberhausen Zwischen Marko Outoforder Tischlereien Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Oberhausen – nachfolgend Unternehmen genannt – und Herrn/Frau Mathilde Keller aus Frankfurt am Main – nachfolgend Handelsvertreter genannt – § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Frankfurt am Main und im Umkreis von 224 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem…