Arbeitsvertrag zwischen Katrein Fuhrmann Auto Ges. mit beschränkter Haftung und Kristin Altamoda

Arbeitsvertrag – Standard – Zwischen Katrein Fuhrmann Auto Ges. mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bielefeld Vertreten durch die Geschäftsführung Katrein Fuhrmann – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt – und Kristin Altamoda aus Chemnitz – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 07.03.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 22 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 3 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Graveur/in eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt: Graveur/in…