Zur Suche springen Unter dem Begriff Gefahrenmeldeanlage (GMA) werden alle Alarmanlagen, die in der Lage sind Gefahren selbständig zu erkennen oder Nutzereingaben zu Gefahren zu verarbeiten und mittels Fernmeldetechnik zu melden, zusammengefasst. In Deutschland ist die DIN VDE 0833 Teil 1 die zentrale Norm zur Planung, Errichtung und Betrieb dieser Anlagen. Zweck ist es die Gefahren für Sachwerte und Leben durch Einbruch, ÃÂberfall und Feuer zuverlässig zu erkennen und zu melden. Für Brandmeldeanlagen gilt der Teil 1 gemeinsam mit dem Teil 2 der DIN VDE 0833. Die DIN VDE 0833 Teil 3 (VDE 0833-3) hingegen gilt gemeinsam mit dem Teil…