Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Steff Hagestolz Zwischen Jenny Keck Internettelefonie Gesellschaft mit beschränkter Haftung Augsburg vertreten durch die Geschäftsleitung Jenny Keck und Heidelore Koller – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt – und Herrn/Frau Steff Hagestolz Wohnhaft Wolfsburg – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt – wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen: § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 02.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten. § 2 Arbeitsfreistellung Der Arbeitnehmer erhält das regelmäÃige monatliche Entgelt in Höhe von 20.728,- Euro  bis zum 02.04.2021 weitergezahlt. Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter…