Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Sunhild Augenstern Zwischen Siegmar Hacker Agenturen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Neuss vertreten durch die Geschäftsleitung Siegmar Hacker und Raingardis Mahler – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt – und Herrn/Frau Sunhild Augenstern Wohnhaft Berlin – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt – wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen: § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 24.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten. § 2 Arbeitsfreistellung Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 14.954,- Euro € bis zum 24.03.2021 weitergezahlt. Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter…