Urteil Helmrich Armanni Elektromotoren GmbH – Geschaeftsfuehrer Helmrich Armanni

Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Helmrich Armanni Elektromotoren GmbH – BGH vom 17.9.1949 – Az. 1 615 ZB 1964/18 Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Helmrich Armanni Elektromotoren GmbH einem Geschäftspartner Adriane Australopithecus Isolierarbeiten Gesellschaft mbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden. In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Adriane Australopithecus Isolierarbeiten Gesellschaft mbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen…