Bau-Subunternehmervertrag der Günther Morgenstern Design Ges. m. b. Haftung

Bau-Subunternehmervertrag der Günther Morgenstern Design Ges. m. b. Haftung Zwischen der Firma Günther Morgenstern Design Ges. m. b. Haftung Sitz in Moers – Generalunternehmer – Vertreten durch den Geschäftsführer Günther Morgenstern und der Firma Heidegunde Armanni Steuerberater Gesellschaft mbH Sitz in Remscheid Vertreten durch den Geschäftsführer Heidegunde Armanni – Subunternehmer – wird folgender Bau-Subunternehmervertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung von (schlüsselfertigen) Bauleistungen am Objekt NR. 33210 durch den Subunternehmer. § 2 Vertragsgrundlagen Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden rechtlichen und…