Arbeitsvertrag zwischen Birgitt Siegel Bautechnik Gesellschaft mbH und Heinz Bühler

Arbeitsvertrag – Standard – Zwischen Birgitt Siegel Bautechnik Gesellschaft mbH mit Sitz in Hagen Vertreten durch die Geschäftsführung Birgitt Siegel – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt – und Heinz Bühler aus Cottbus – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 18.03.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 14 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 1 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Gesundheitsaufseher/in / Hygienekontrolleur/in eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt: Gesundheitsaufseher/in…