
Arbeitsvertrag – Standard – Zwischen Marc Neuhaus Metallindustrie Ges. m. b. Haftung mit Sitz in Augsburg Vertreten durch die Geschäftsführung Marc Neuhaus – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt – und Henriette Heinen aus Herne – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 31.03.2021. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 13 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 3 Wochen gekündigt werden. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als Fachpraktiker/in für Pferdewirt (§66 BBiG/§42r HwO) eingestellt und vor allem…