Handelsvertretervertrag zwischen Eike KrauÃ? aus Nürnberg und Sighild Martin Tapeten Ges. m. b. Haftung aus Hamm Zwischen Sighild Martin Tapeten Ges. m. b. Haftung aus Hamm – nachfolgend Unternehmen genannt – und Herrn/Frau Eike KrauÃ? aus Nürnberg – nachfolgend Handelsvertreter genannt – § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters Der Handelsvertreter übernimmt als Bezirksvertreter die Vertretung des Unternehmens im Bezirk Nürnberg und im Umkreis von 246 km. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Die genaue Begrenzung dieses Bezirks ergibt sich aus dem als Anlage diesem Vertrag beigefügten Kartenausschnitt (Anlage). Änderungen des…