Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Christella Buchholz Zwischen Robby Hartl Kosmetikinstitute Gesellschaft mit beschränkter Haftung Bottrop vertreten durch die Geschäftsleitung Robby Hartl und Renald Albert – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt – und Herrn/Frau Christella Buchholz Wohnhaft Mannheim – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt – wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen: § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 06.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten. § 2 Arbeitsfreistellung Der Arbeitnehmer erhält das regelmäÃige monatliche Entgelt in Höhe von 16.325,- Euro  bis zum 06.03.2021 weitergezahlt. Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter…