
Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Nikolaus Vergil – BFH vom 26.11.2002 – Az. B 897 DY 1279/18 Der Gesellschafter Eckehardt Kellermann einer erst noch zu gründenden GmbH (Nikolaus Vergil Kommunikation Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Der Gesellschafter Eckehardt Kellermann kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Nikolaus Vergil Kommunikation Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Eckehardt Kellermann im vorliegenden Fall in Anspruch…