
Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Arnulf Stumpf Zwischen Heini Rehm Datenverarbeitung GmbH Leipzig vertreten durch die Geschäftsleitung Heini Rehm und Merlinde Faust – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt – und Herrn/Frau Arnulf Stumpf Wohnhaft Freiburg im Breisgau – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt – wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen: § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 18.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten. § 2 Arbeitsfreistellung Der Arbeitnehmer erhält das regelmäÃige monatliche Entgelt in Höhe von 12.205,- Euro  bis zum 18.04.2021 weitergezahlt. Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung…