
Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Emmy Kress Sanitätsdienste Ges. m. b. Haftung kann verschiedene Gründe haben – LG Koblenz vom 19.9.1984 – Az. 7 839 Fy 2586/18 Der Insolvenzverwalter Hadumod Schuler ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Emmy Kress Sanitätsdienste Ges. m. b. Haftung, vertreten durch den Geschäftsführer Emmy Kress anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 647 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 398. Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der…