Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Louis Bentley Metallbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung Zwischen Louis Bentley Metallbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz in Darmstadt – Darlehensnehmer – Vertreten durch den Geschäftsführer Louis Bentley und Erlgard Ettinger Wohnhaft in Hamm – Darlehensgeber – wird folgender Darlehensvertrag geschlossen. Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 951.569,- Euro. Der Darlehensbetrag wird mit einer 31 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 27.856 EURO monatlich, jeweils zum 29. des Monats. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 24 Jahren. Das Darlehen kann entweder…

Datenschutz der   Baustatik Ges. m. b. Haftung

Datenschutz | Datenschutzerklärung § 1 Geltungsbereich Die nachfolgenden Datenschutzbestimmungen gelten für die Angebote der Baustatik Ges. m. b. Haftung unter www..com (nachfolgend die ‚Website‘ genannt). Hiermit möchten wir Sie über den Umgang mit (personenbezogenen) Daten informieren, die im Rahmen der Nutzung von www..com erhoben werden. § 2 Registrierungsdaten Der überwiegende Teil der Website kann kostenlos und ohne irgendeine Registrierung genutzt werden. Wenn Sie Produkte auf .com buchen möchten, ist es erforderlich, dass Sie sich mit Ihrer Email-Adresse und weiteren je nach Dienst erforderlicher Daten (z.B. Name, Anschrift, Geschlecht, Telefon- und Faxnummer, Firma, Firmenbereich) registrieren. Diese Daten werden verarbeitet, gespeichert und…

Letter of Intent (Absichtserklärung) zwischen Gartenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Hufschmiede Gesellschaft mbH Zwischen Gartenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz in Remscheid – ANBIETER – Vertreten durch den Geschäftsführer und der Firma Hufschmiede Gesellschaft mbH Sitz in Stuttgart Vertreten durch den Geschäftsführer – ANWENDER – 1. Vorbemerkungen Die ANWENDER GMBH möchte ihr System umstellen und beabsichtigt insofern Software von ANBIETER einzusetzen und ANBIETER zusätzlich mit der Projekt- und Einführungsunterstützung zu beauftragen. Die Parteien halten nachstehend den Stand ihrer bisherigen Verhandlungen und ihre vorläufigen Vereinbarungen fest. Sie begründen damit noch keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages. Vielmehr haben…