Bau-Subunternehmervertrag der Maxi Becher Garagenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Bau-Subunternehmervertrag der Maxi Becher Garagenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung Zwischen der Firma Maxi Becher Garagenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz in Magdeburg – Generalunternehmer – Vertreten durch den Geschäftsführer Maxi Becher und der Firma Ingeborg Bormann Kosmetikstudios Gesellschaft mbH Sitz in Erfurt Vertreten durch den Geschäftsführer Ingeborg Bormann – Subunternehmer – wird folgender Bau-Subunternehmervertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung von (schlüsselfertigen) Bauleistungen am Objekt NR. 149652 durch den Subunternehmer. § 2 Vertragsgrundlagen Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden rechtlichen und…

Hinweis zu unseren Mustersatzungen: Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwischen Freiberuflern, die GmbH mit Technologie-Know-how Trägern als Mehrheitsgesellschaftern und einem Kapitalgeber (Capital Venture Fonds). Jeder Regelungstyp hat eine eigene Interessenstruktur, die sich bei der Finanzverfassung, den Entscheidungsmechanismen und bei Gesellschafterveräderungen auswirkt. Besondere Aufmerksamkeit ist dem natürlichen Spannungsfeld zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern (z.B. nicht tätigen Erben eines verstorbenen tätigen Gesellschafters) zu widmen. Die Probleme entzünden sich…