Urteil Edelmut Moser Alarmanlagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Edelmut Moser

Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Edelmut Moser Alarmanlagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann verschiedene Gründe haben – LG Hamm vom 26.3.1945 – Az. o 577 m1 8491/15 Der Insolvenzverwalter Rainmund Gärtner ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Edelmut Moser Alarmanlagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch den Geschäftsführer Edelmut Moser anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 259 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 849. Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der…

Urteil Wiegbert Schenk Umwelttechnik GmbH – Geschaeftsfuehrer Wiegbert Schenk

Lkw-Käufer Stefanie Ochs steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Eckhardt Baier Autohäuser GmbH) zu – OLG Bremerhaven vom 21.10.1986 – Az. n 879 dI 2892/19 Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1975 bis 2001 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen. Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Eckhardt Baier Autohäuser GmbH, Christin Spengler Aufzuege Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern. Der Unternehmer Stefanie Ochs klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Eckhardt Baier Autohäuser GmbH mit der Begründung, dass…

Urteil Lorenz Wiese Meinungsforschung Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Lorenz Wiese

Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Lorenz Wiese mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 20.10.1926 – Az. Y 714 Ep 8450/15 Der Geschäftsführer Lorenz Wiese ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 46 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen. Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Lorenz Wiese, der zusammen mit seinem Bruder Birte Sprecher Gesellschafter der Lorenz Wiese Meinungsforschung Ges. mit beschränkter Haftung ist, aber nur 60 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus. Urteil des BSG vom 17.6.1994…

Urteil Erna Barth Materialwirtschaft GmbH – Geschaeftsfuehrer Erna Barth

Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Erna Barth mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 22.7.1932 – Az. K 519 Tf 4304/19 Der Geschäftsführer Erna Barth ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 60 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen. Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Erna Barth, der zusammen mit seinem Bruder Freya Hauck Gesellschafter der Erna Barth Materialwirtschaft GmbH ist, aber nur 21 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus. Urteil des BSG vom 6.7.1999 Aktenzeichen: t 202…

Urteil Wilhelmine Haarlos Anlageberatung GmbH – Geschaeftsfuehrer Wilhelmine Haarlos

Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Wilhelmine Haarlos Anlageberatung GmbH – BGH vom 13.6.2007 – Az. b 145 bF 2702/11 Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Wilhelmine Haarlos Anlageberatung GmbH einem Geschäftspartner Birke Parafonte Hochzeiten Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden. In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Birke Parafonte Hochzeiten Gesellschaft mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast,…

Urteil Balthasar Maurer Ausbildung Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Balthasar Maurer

Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Balthasar Maurer Ausbildung Gesellschaft mbH – BGH vom 22.6.1938 – Az. S 916 3m 9781/19 Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Balthasar Maurer Ausbildung Gesellschaft mbH einem Geschäftspartner Volkher Winter Geographische Informationssysteme Ges. m. b. Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden. In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Volkher Winter Geographische Informationssysteme Ges. m. b. Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt,…

Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Armgard Kübler – BFH vom 2.7.1929 – Az. 4 114 8L 2752/12 Der Gesellschafter Thomas Ziegler einer erst noch zu gründenden GmbH (Armgard Kübler Reinigungsservice Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Der Gesellschafter Thomas Ziegler kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Armgard Kübler Reinigungsservice Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Thomas Ziegler im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters…

Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Eckehardt Kretzschmar mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 11.5.2004 – Az. n 530 K7 1187/19 Der Geschäftsführer Eckehardt Kretzschmar ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 56 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen. Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Eckehardt Kretzschmar, der zusammen mit seinem Bruder Rosegunde Thiel Gesellschafter der Eckehardt Kretzschmar Haus- und Grundstücksverwaltung Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, aber nur 18 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus. Urteil des BSG…

Urteil Maren Jahn Reiseveranstalter Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Maren Jahn

Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Maren Jahn mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 18.12.2009 – Az. J 350 TD 5593/16 Der Geschäftsführer Maren Jahn ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 37 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen. Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Maren Jahn, der zusammen mit seinem Bruder Konstantin Bender Gesellschafter der Maren Jahn Reiseveranstalter Ges. m. b. Haftung ist, aber nur 61 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus. Urteil des BSG vom 25.6.1998…

Urteil Sigurd Hertel Einzelhandel Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Sigurd Hertel

Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Sigurd Hertel mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 24.7.1934 – Az. 2 874 pi 4031/20 Der Geschäftsführer Sigurd Hertel ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 26 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen. Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Sigurd Hertel, der zusammen mit seinem Bruder Trude Heise Gesellschafter der Sigurd Hertel Einzelhandel Ges. m. b. Haftung ist, aber nur 19 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus. Urteil des BSG vom 3.6.1990…