Hinweis zu unseren Mustersatzungen: Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwischen Freiberuflern, die GmbH mit Technologie-Know-how Trägern als Mehrheitsgesellschaftern und einem Kapitalgeber (Capital Venture Fonds). Jeder Regelungstyp hat eine eigene Interessenstruktur, die sich bei der Finanzverfassung, den Entscheidungsmechanismen und bei Gesellschafterveräderungen auswirkt. Besondere Aufmerksamkeit ist dem natürlichen Spannungsfeld zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern (z.B. nicht tätigen Erben eines verstorbenen tätigen Gesellschafters) zu widmen. Die Probleme entzünden sich…

Hinweis zu unseren Mustersatzungen: Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwischen Freiberuflern, die GmbH mit Technologie-Know-how Trägern als Mehrheitsgesellschaftern und einem Kapitalgeber (Capital Venture Fonds). Jeder Regelungstyp hat eine eigene Interessenstruktur, die sich bei der Finanzverfassung, den Entscheidungsmechanismen und bei Gesellschafterveräderungen auswirkt. Besondere Aufmerksamkeit ist dem natürlichen Spannungsfeld zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern (z.B. nicht tätigen Erben eines verstorbenen tätigen Gesellschafters) zu widmen. Die Probleme entzünden sich…

Hinweis zu unseren Mustersatzungen: Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwischen Freiberuflern, die GmbH mit Technologie-Know-how Trägern als Mehrheitsgesellschaftern und einem Kapitalgeber (Capital Venture Fonds). Jeder Regelungstyp hat eine eigene Interessenstruktur, die sich bei der Finanzverfassung, den Entscheidungsmechanismen und bei Gesellschafterveräderungen auswirkt. Besondere Aufmerksamkeit ist dem natürlichen Spannungsfeld zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern (z.B. nicht tätigen Erben eines verstorbenen tätigen Gesellschafters) zu widmen. Die Probleme entzünden sich…

Hinweis zu unseren Mustersatzungen: Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwischen Freiberuflern, die GmbH mit Technologie-Know-how Trägern als Mehrheitsgesellschaftern und einem Kapitalgeber (Capital Venture Fonds). Jeder Regelungstyp hat eine eigene Interessenstruktur, die sich bei der Finanzverfassung, den Entscheidungsmechanismen und bei Gesellschafterveräderungen auswirkt. Besondere Aufmerksamkeit ist dem natürlichen Spannungsfeld zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern (z.B. nicht tätigen Erben eines verstorbenen tätigen Gesellschafters) zu widmen. Die Probleme entzünden sich…

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Bau-Subunternehmervertrag der Rudolph Bergmann Hebezeuge Ges. m. b. Haftung Zwischen der Firma Rudolph Bergmann Hebezeuge Ges. m. b. Haftung Sitz in Wiesbaden – Generalunternehmer – Vertreten durch den Geschäftsführer Rudolph Bergmann und der Firma Wilhard Innsbrucker Sanitätshäuser Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz in Saarbrücken Vertreten durch den Geschäftsführer Wilhard Innsbrucker – Subunternehmer – wird folgender Bau-Subunternehmervertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung von (schlüsselfertigen) Bauleistungen am Objekt NR. 588567 durch den Subunternehmer. § 2 Vertragsgrundlagen MaÃgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden…

Hinweis zu unseren Mustersatzungen: Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwischen Freiberuflern, die GmbH mit Technologie-Know-how Trägern als Mehrheitsgesellschaftern und einem Kapitalgeber (Capital Venture Fonds). Jeder Regelungstyp hat eine eigene Interessenstruktur, die sich bei der Finanzverfassung, den Entscheidungsmechanismen und bei Gesellschafterveräderungen auswirkt. Besondere Aufmerksamkeit ist dem natürlichen Spannungsfeld zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern (z.B. nicht tätigen Erben eines verstorbenen tätigen Gesellschafters) zu widmen. Die Probleme entzünden sich…

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BilanzSiegbert Kellermann Jachtcharter Ges. m. b. Haftung,Mönchengladbach Bilanz Aktiva Euro 2021Euro 2020Euro A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7.487.003 8.094.629 3.349.932 II. Sachanlagen 7.567.212 4.742.172 8.855.808 III. Finanzanlagen 2.722.770 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 2.194.820 9.536.350 1.879.912 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.640.775 2.319.267 4.722.370 III. Wertpapiere 2.794.913 6.279.670 9.468.418 IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 5.386.742 9.680.295 C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.047.159 3.613.534 9.560.419 Summe Passiva 2021Euro 2020Euro A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 9.597.251 1.231.261 II. KapitalrÜcklage 7.971.358 8.543.702 III. GewinnrÜcklagen 8.557.061 4.457.526 IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 2.366.946 2.355.861 V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 314.599 3.460.637 B. RÜckstellungen 1.195.163 6.638.063 C. Verbindlichkeiten 3.322.718 8.666.226 D. Rechnungsabgrenzungsposten…
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