Ordentliche Kuendigung Mitarbeiter Norwin Witt

Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Norwin Witt Herrn/Frau Norwin Witt Remscheid Remscheid, 04.03.2021 Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses Sehr geehrte(r) Frau/Herr Norwin Witt hiermit kündige wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 20.10.2026 hilfsweise zum nächst zulässigen Termin. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist stehen Ihnen noch 2 Urlaubstage zu. Diesen Urlaub erteilen wir Ihnen in der Kündigungsfrist. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist werden Sie unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Der Betriebsrat ist vor Ausspruch dieser Kündigung angehört worden. Er hat der…

Urteil   Aerzte Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschäftsführer

Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 25.7.1944 – Az. j 552 rw 7736/13 Der Geschäftsführer ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 40 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen. Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer , der zusammen mit seinem Bruder Gesellschafter der Aerzte Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, aber nur 24 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus. Urteil des BSG vom 16.5.1997 Aktenzeichen: 9 156 UE 7369/16 StuB 1986 , 12743…